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Stellenbeschreibung des Leiters des Sportunterrichts. Zertifizierung des Sportleiters Planung der Arbeit eines Sportlehrers an einer vorschulischen Bildungseinrichtung

Wir machen Sie auf ein typisches Beispiel einer Stellenbeschreibung für den Leiter des Sportunterrichts aufmerksam, Muster 2019/2020. sollte die folgenden Abschnitte enthalten: allgemeine Vorschriften, berufliche Pflichten des Sportleiters, Rechte des Sportleiters, Verantwortung des Sportleiters.

Stellenbeschreibung des Leiters des Sportunterrichts gehört zum Abschnitt „ Qualifikationsmerkmale von Bildungsberufen".

Die Stellenbeschreibung des Sportleiters sollte folgende Punkte widerspiegeln:

Aufgabenbereiche des Sportleiters

1) Amtliche Verpflichtungen. Plant und organisiert pädagogische, optionale und außerschulische Kurse im Sportunterricht (Körperkultur) in Einrichtungen (Abteilungen) der beruflichen Grund- und Sekundarbildung. Führt Schulungen zum Sportunterricht für Schüler im Umfang von nicht mehr als 360 Stunden pro Jahr durch. Überwacht die Arbeit von Sportlehrern. Organisiert Aufzeichnungen über den Fortschritt der Schüler und deren Teilnahme am Unterricht. Stellt den Schülern die effektivsten Formen, Methoden und Mittel des Sportunterrichts vor, sorgt für die Überwachung ihrer Gesundheit und körperlichen Entwicklung während der gesamten Ausbildungszeit und führt professionell angewandtes Sporttraining durch. Organisiert unter Beteiligung von Gesundheitseinrichtungen ärztliche Untersuchungen und Tests von Studenten im Sporttraining. Sorgt für die Organisation und Durchführung gesundheitsfördernder Sportveranstaltungen in außerschulischen und Ferienzeiten, organisiert die Arbeit von Sport- und Freizeitcamps. Ergreift Maßnahmen zur körperlichen Rehabilitation von Studierenden mit gesundheitlichen Problemen und schlechter körperlicher Fitness. Organisiert die Arbeit von Sport- und Gesundheitszentren und Gesundheitsräumen. Überwacht den Zustand und Betrieb vorhandener Sportanlagen und -gelände, die Einhaltung der Sicherheit während des Trainings, die Lagerung und die ordnungsgemäße Verwendung von Sportuniformen, Inventar und Ausrüstung. Plant Zuteilungen für den Kauf von Sportimmobilien. Fördert die Ausbildung des öffentlichen Sportpersonals. Erstellt Berichte in der vorgeschriebenen Form, einschließlich der Verwendung elektronischer Dokumentationsformen. Macht Vorschläge zur Verbesserung des Bildungsprozesses. Beteiligt sich an den Aktivitäten pädagogischer und anderer Räte der Bildungseinrichtung sowie an den Aktivitäten methodischer Vereinigungen und anderen Formen methodischer Arbeit. Gewährleistet den Schutz von Leben und Gesundheit der Schüler während des Bildungsprozesses. Kommuniziert mit den Eltern der Schüler (Personen, die sie ersetzen). Entspricht den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

Der Leiter des Sportunterrichts muss es wissen

2) Der Leiter des Sportunterrichts muss bei der Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben wissen: vorrangige Richtungen für die Entwicklung des Bildungssystems der Russischen Föderation; Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte zur Regelung von Bildungs-, Sport-, Sport- und Freizeitaktivitäten; Übereinkommen über die Rechte des Kindes; Grundlagen der Pädagogik, Psychologie, Theorie und Methoden des Sportunterrichts; Regeln zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Studierenden; Methoden zur Durchführung von Unterricht in Sportanlagen und -geräten; Formulare zur Erstellung der Meldedokumentation; Theorie und Methoden des Managements von Bildungssystemen; moderne pädagogische Technologien für eine produktive, differenzierte, entwicklungsfördernde Bildung, Umsetzung eines kompetenzbasierten Ansatzes; Methoden zur Kontaktaufnahme mit Schülern unterschiedlichen Alters, ihren Eltern und Lehrkräften; Technologien zur Diagnose der Ursachen von Konfliktsituationen, deren Prävention und Lösung; Grundlagen der Ökologie, Ökonomie, Soziologie; Arbeitsrecht; Grundlagen der Arbeit mit Texteditoren, Tabellenkalkulationen, E-Mail und Browsern, Multimedia-Geräten; interne Arbeitsordnung einer Bildungseinrichtung; Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

Anforderungen an die Qualifikation eines Sportdirektors

3) Benötigte Qualifikationen. Höhere Berufsausbildung im Bereich Leibeserziehung und Sport ohne Voraussetzungen für Berufserfahrung oder höhere Berufsausbildung und zusätzliche Berufsausbildung im Bereich Leibeserziehung und Sport ohne Voraussetzungen für Berufserfahrung oder mittlere Berufsausbildung und Berufserfahrung im Bereich Sportunterricht und Sport seit mindestens 2 Jahren.

Stellenbeschreibung des Sportleiters - Muster 2019/2020. Amtliche Pflichten des Leiters des Sportunterrichts, Rechte des Leiters des Sportunterrichts, Verantwortung des Leiters des Sportunterrichts.


ARBEITSBESCHREIBUNG

LEITER DER PHYSIKALISCHEN BILDUNG

I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Der Leiter des Sportunterrichts gehört zur Kategorie der Spezialisten.

1.2. Auf die Stelle des Sportleiters wird eine Person mit einer höheren Berufsausbildung im Bereich Leibeserziehung und Sport berufen, ohne dass eine Berufserfahrung nachgewiesen werden muss.

1.3. Die Ernennung zum Leiter des Sportunterrichts und dessen Entlassung erfolgt auf Anordnung des Hochschuldirektors.

1.4. Der Leiter des Sportunterrichts berichtet direkt an den Direktor der Hochschule, den stellvertretenden Direktor für akademische Angelegenheiten.

1.5. Während der Abwesenheit des Lehrers (Urlaub, Krankheit usw.) werden seine Aufgaben von einer Person wahrgenommen, die auf Anordnung des Hochschuldirektors ernannt wird. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die qualitativ hochwertige und termingerechte Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

1.6. Der Leiter des Sportunterrichts sollte wissen:

1.6.1. Vorrangige Richtungen für die Entwicklung des Bildungssystems der Russischen Föderation; Gesetze und andere regulatorische Rechtsakte zur Regelung von Bildungs-, Sport-, Sport- und Freizeitaktivitäten;

1.6.2. Übereinkommen über die Rechte des Kindes; Grundlagen der Pädagogik, Psychologie, Theorie und Methoden des Sportunterrichts;

1.6.3. Regeln zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Studierenden;

1.6.4. Methodik zur Durchführung von Unterricht an Sportanlagen und -geräten;

1.6.5. Formulare zur Erstellung der Meldedokumentation; Theorie und Methoden des Managements von Bildungssystemen;


1.6.6. Methoden zur Entwicklung der Hauptkompetenzkomponenten (beruflich, kommunikativ, informativ, juristisch);

1.6.7.Moderne pädagogische Technologien einer produktiven, differenzierten, entwicklungsorientierten Bildung und eines kompetenzbasierten Ansatzes;

1.6.8. Methoden zur Kontaktaufnahme mit Studierenden unterschiedlichen Alters, deren Eltern, Lehrpersonal;

1.6.9. Technologien zur Diagnose der Ursachen von Konfliktsituationen, deren Prävention und Lösung; Grundlagen der Ökologie, Ökonomie, Soziologie;

1.6.10. Arbeitsrecht;

1.6.11. Grundlagen der Arbeit mit Texteditoren, Tabellenkalkulationen, E-Mail und Browsern, Multimedia-Geräten;

1.6.12. Interne Arbeitsordnung einer Bildungseinrichtung;

II. Amtliche Verpflichtungen

2.1. Leiter Sport:

2.1.1. Plant und organisiert Wahlpflicht- und außerschulische Kurse im Sportunterricht (Körperkultur) an der Hochschule;

2.1.2. Beaufsichtigt die Arbeit der Sportlehrer;

2.1.3. Organisiert Aufzeichnungen über den Fortschritt und die Anwesenheit der Schüler beim Sportunterricht.

2.1.4. Stellt den Studierenden die effektivsten Formen, Methoden und Mittel des Sportunterrichts vor, sorgt für die Überwachung ihrer Gesundheit und körperlichen Entwicklung während der gesamten Studienzeit und führt professionell angewandtes Sporttraining durch;

2.1.5. Organisiert Tests der körperlichen Fitness von Schülern unter Beteiligung von Sportlehrern;

2.1.6. Sorgt für die Organisation und Durchführung von gesundheitsfördernden Sportveranstaltungen außerhalb des Lehrplans, organisiert die Arbeit der Sport- und Freizeitabteilungen;

2.1.7. Ergreift Maßnahmen zur körperlichen Rehabilitation von Studierenden mit gesundheitlichen Problemen und schlechter körperlicher Fitness;

2.1.8. Überwacht den Zustand und den Betrieb bestehender Sportanlagen und -gelände, die Einhaltung der Sicherheit während der Trainingseinheiten, die Lagerung und die ordnungsgemäße Verwendung von Sportuniformen, Inventar und Ausrüstung;

2.1.9. Beteiligt sich an der Planung von Zuweisungen für den Kauf von Sportimmobilien;

2.1.10. Fördert die Ausbildung des öffentlichen Sportpersonals;

2.1.11. Erstellt Berichte in der vorgeschriebenen Form, einschließlich der Verwendung elektronischer Dokumentationsformen;

2.1.12. Macht Vorschläge zur Verbesserung des Bildungsprozesses;

2.1.13. Beteiligt sich an den Aktivitäten pädagogischer und anderer Räte der Bildungseinrichtung sowie an den Aktivitäten der Fachzykluskommission und anderen Formen der methodischen Arbeit;

2.1.14. Überwacht den Schutz von Leben und Gesundheit der Schüler während des Bildungsprozesses und außerschulischer Aktivitäten;

2.1.15. Kommuniziert mit den Eltern der Schüler (Personen, die sie ersetzen);

2.1.16. Entspricht den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

2.1.17. Führt die Aufgaben eines Dienstverwalters gemäß dem bestehenden Dienstplan aus;

III. Rechte

3.1. Der Leiter des Sportunterrichts hat das Recht:

3.1.1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Hochschulleitung bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut;


3.1.2. Zu Themen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, Vorschläge zur Prüfung der Hochschulleitung einreichen, um die Aktivitäten der Hochschule zu verbessern und die Arbeitsmethoden zu verbessern; Kommentare zu den Aktivitäten der Hochschulmitarbeiter; Vorschläge zur Beseitigung bestehender Mängel in den Aktivitäten der Hochschule vorschlagen;

3.1.3. Persönlich oder im Namen der Hochschulleitung von Strukturabteilungen und Fachkräften Informationen und Unterlagen anfordern, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten erforderlich sind;

3.1.4. Fordern Sie von der Hochschulleitung Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer offiziellen Pflichten und Rechte.

IV. Verantwortung

4.1. Der Sportleiter ist verantwortlich für:

4.1.1. Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen;

4.1.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation;

4.1.3. Für Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

V. Interaktion

5.1. Mit Fachkräften aus einzelnen Struktureinheiten zur Lösung der ihm übertragenen Aufgaben, sofern dies in den Struktureinheitenordnungen vorgesehen ist, andernfalls mit Genehmigung des Hochschulleiters.

5.2. Mit den Veranstaltern von Freizeit- und Massenveranstaltungen in Kreisen, Städten und Regionen.

5.3. Mit einem Hochschulmediziner zur Feststellung des Gesundheitszustands der Studenten und zur Befreiung vom Sportunterricht.

5.4. Mit Hochschullehrern über die Bildung von Sportmannschaften und die Teilnahme an städtischen und regionalen Wettbewerben.


Ich habe die Anleitung gelesen:

„___“_______________2010

ARBEITSBESCHREIBUNG

Leiter des Sportunterrichts

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Anleitung wurde gemäß der Verordnung des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation vom 26. August 2010 zusammengestellt. Nr. 761n. „Zur Genehmigung des Einheitlichen Qualifikationsverzeichnisses für Stellen für Führungskräfte, Fachkräfte und Mitarbeiter, Abschnitt „Qualifikationsmerkmale von Stellen für Bildungskräfte.“

1.2. Der Sportleiter gehört zur Kategorie der Lehrkräfte.

1.3. Zum Leiter des Sportunterrichts wird eine Person ernannt:

Sie verfügen über eine höhere Berufsausbildung und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in Lehr-, Wissenschafts- oder Führungspositionen.

Nicht vorbestraft ist oder war, nicht strafrechtlich verfolgt wurde oder wurde (mit Ausnahme von Personen, gegen die die strafrechtliche Verfolgung aus rehabilitierenden Gründen eingestellt wurde) wegen Verbrechen gegen Leben und Gesundheit, Freiheit, Ehre und Würde der Person des Einzelnen (mit Ausnahme der illegalen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik, Verleumdung und Beleidigung), der sexuellen Integrität und sexuellen Freiheit des Einzelnen, gegenüber Familie und Minderjährigen, der öffentlichen Gesundheit und der öffentlichen Moral, den Grundlagen der Verfassungsordnung und der Staatssicherheit im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit (Teil 2 von Artikel 331 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation);

Es liegt keine ungeklärte oder ausstehende Verurteilung wegen vorsätzlicher schwerer und besonders schwerer Verbrechen vor (Teil 2 von Artikel 331 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation);

Nicht in der vom Bundesgesetz vorgeschriebenen Weise als geschäftsunfähig anerkannt werden (Teil 2 von Artikel 331 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation);

Weist keine Krankheiten auf, die in der Liste aufgeführt sind, die vom föderalen Exekutivorgan genehmigt wurde, das die Funktionen der Entwicklung der staatlichen Politik und der gesetzlichen Regulierung im Bereich des Gesundheitswesens wahrnimmt (Teil 2 von Artikel 331 des Arbeitsgesetzbuchs der Russischen Föderation).

1.4. Diese Stellenbeschreibung definiert die funktionalen Pflichten, Rechte und Pflichten des Sportleiters.

1.5. Die Ernennung und Entlassung erfolgt auf Anordnung des Direktors der Fachschule auf Empfehlung des stellvertretenden Direktors der Abteilung für Innere Angelegenheiten.

1.6. Der Sportleiter muss wissen:

Grundlagen des Arbeitsrechts;

Bundesgesetz „Über Bildung in der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ vom 1. September 2013;

Übereinkommen über die Rechte des Kindes;

Gesetze und andere Rechtsakte, die Bildungs-, Körperkultur- und Sportaktivitäten regeln;

Vorrangige Richtungen für die Entwicklung des Bildungssystems der Russischen Föderation;

Grundlegende technologische Prozesse und Arbeitsmethoden im Fachprofil;

Grundbestimmungen, Ablauf der Schulungen und deren Organisation;

Grundlegende Bestimmungen über die Gestaltung und den Betrieb von Geräten, Anlagen, Sportgeräten;

Grundlagen der Wirtschaftswissenschaften, Produktionsorganisation und Management;

Pädagogik, Physiologie, Psychologie und Lehrmethoden;

Moderne Formen und Methoden der Ausbildung und Ausbildung von Studierenden;

Moderne pädagogische Technologien für eine produktive, differenzierte, entwicklungsfördernde Bildung, Umsetzung eines kompetenzbasierten Ansatzes.

Methoden der Überzeugungsarbeit, Argumentation der eigenen Position, Kontaktaufnahme zu Studierenden, Schülern unterschiedlichen Alters, deren Eltern (Vertreter), Arbeitskollegen;

Technologien zur Diagnose der Ursachen von Konfliktsituationen, deren Prävention und Lösung;

Grundlagen der Ökologie, Ökonomie, Soziologie;

Arbeitsrecht;

Grundlagen der Arbeit mit Texteditoren, Tabellenkalkulationen, E-Mail und Browsern, Multimedia-Geräten;

Interne Arbeitsordnung der Fachschule;

Arbeitsschutz- und Brandschutzvorschriften.

1.7. Der Leiter des Sportunterrichts wird bei seiner Tätigkeit geleitet von:

Verfassung der Russischen Föderation;

Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsgesetze der Russischen Föderation;

Bundesgesetz „Über Bildung in der Russischen Föderation vom 29. Dezember 2012 Nr. 273-FZ vom 1. September 2013;

Die Charta und lokale Rechtsakte der staatlichen Haushaltsbildungseinrichtung MGTT und P (einschließlich der internen Arbeitsvorschriften, des Arbeitsvertrags);

Regeln und Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit und zum Brandschutz, sanitäre und epidemiologische Regeln und Vorschriften;

Diese Stellenbeschreibung.

1.8. Der Leiter des Sportunterrichts ist dem stellvertretenden Direktor für nachhaltige Entwicklung und dem stellvertretenden Direktor für Wassermanagement unterstellt.

1.9. Während der Abwesenheit des Sportleiters (Urlaub, Krankheit, Dienstreise etc.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Direktors der Fachschule ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

2. Funktionen

2.1.Planung, Organisation und Durchführung von Massenfreizeit-, Sport- und Sportveranstaltungen an der Fachschule.

2.2.Organisation der Aufzeichnung des Fortschritts und der Anwesenheit von Sportstudenten.

2.3 Organisation der Prüfung von Schülern im Sporttraining.

2.4. Sicherstellung der Kontrolle über den Zustand und Betrieb bestehender Sportanlagen und -gelände, Einhaltung der Sicherheit während des Trainings, Lagerung und ordnungsgemäße Verwendung von Sportuniformen, Inventar und Ausrüstung.

  1. 3. Amtliche Verpflichtungen

Der Sportleiter nimmt folgende Aufgaben wahr:

3.1. Führt Sportunterricht für Schüler im Umfang von 360 Stunden pro Jahr durch.
3.2. Führt Schulungen für Studierende gemäß den Anforderungen der Landesbildungsstandards durch.

3.3. Organisiert und kontrolliert ihre unabhängige Arbeit.

3.4. Verwendet die effektivsten Formen, Methoden und Mittel des Unterrichts sowie neue pädagogische Technologien.

3.5. Fördert die beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden und bereitet sie auf die Anwendung des erworbenen Wissens in der Praxis vor.

3.6. Beteiligt sich an der Entwicklung von Bildungsprogrammen und trägt die Verantwortung für deren Umsetzung, die nicht vollständig mit dem Lehrplan und dem Zeitplan des Bildungsprozesses übereinstimmt, sowie für die Qualität der Ausbildung der Absolventen.

3.7. Nimmt an Konferenzen, Seminaren und Fachabteilungen teil.

3.8. Respektiert die Rechte und Freiheiten der Studierenden.

3.9.Ergreift Maßnahmen zur körperlichen Rehabilitation von Studierenden mit gesundheitlichen Problemen und schlechter körperlicher Fitness.

3.10. Hält die akademische Disziplin aufrecht und kontrolliert die Teilnahme am Unterricht.

3.11.Gewährleistet die Umsetzung von Lehrplänen und Programmen sowie die Einhaltung der Arbeitssicherheitsanforderungen für Studierende im Bildungsprozess.

3.12. Führt Bildungsarbeit während des Bildungsprozesses durch;

3.13. Nimmt an Eltern-Lehrer-Treffen teil und führt Einzelarbeit mit Schülern und Eltern durch.

3.14.Verbessert seine beruflichen Qualifikationen.

3.15. Nimmt an der Berufsberatungsarbeit teil; in der Arbeit des Zulassungsausschusses.

3.16.Erfüllt die Anforderungen der Arbeitsschutzanweisungen des Sportleiters.

3.17. Überwacht den Zustand und Betrieb vorhandener Sportanlagen und -gelände, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, die Lagerung und die ordnungsgemäße Verwendung von Sportuniformen, Inventar und Ausrüstung.

3.18.Plant, organisiert und führt theoretische und praktische Trainingseinheiten im Sportunterricht mit zugewiesenen Gruppen von Schülern und Studenten durch, arbeitet mit zurückgebliebenen Studenten, verwaltet das unabhängige Lernen von Studenten, nimmt Kontrollübungen und Standards sowie Tests von Studenten und Studenten entgegen.

3.19. Beteiligt sich an der Organisation und Durchführung sowie der Schiedsrichterfunktion bei internen und externen Sportwettkämpfen und anderen Massenfreizeit-, Sport- und Sportveranstaltungen.

3.20. Training von Sportmannschaften und Einzelsportlern, deren Begleitung bei Sportwettkämpfen.

3.21.Führt Aufzeichnungen über die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchung der Schüler und überwacht systematisch deren Zustand während der Ausbildungs- und Schulungssitzungen.

3.22. Schülern und Studenten ohne bestandene ärztliche Untersuchung ist die Teilnahme an praktischen Übungen, die Erfüllung von Kontrollstandards sowie die Teilnahme an Wettbewerben und touristischen Reisen nicht gestattet.

3.23. Überwacht die Organisation und Qualität der Schulungen, organisiert gegenseitige Besuche der von den Lehrern geleiteten Klassen und eröffnet die Klassen mit anschließender Diskussion.

3.24. Führt die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention von Sportverletzungen während des Trainings durch.

3.25. Bereitet Lehrmittel, Anleitungen und Entwicklungen für den Sportunterricht der Schüler vor.

3.26. Führt die Entwicklung und Verwendung von visuellen Hilfsmitteln, technischen Mitteln, Elementen des programmierten und problembasierten Lernens, Simulatoren, technischen Mitteln usw. durch.

3.27. Stellt den Schülern die effektivsten Formen, Methoden und Mittel des Sportunterrichts vor, gewährleistet die Überwachung ihrer Gesundheit und körperlichen Entwicklung während der gesamten Ausbildungszeit und die Durchführung eines professionellen angewandten Sportunterrichts.

3.28.Plant, organisiert und führt Massenfreizeit-, Sport- und Sportveranstaltungen an der Fachschule durch.

3.29.Führt sportliche Wettkämpfe innerhalb der Fachschule durch und leitet die Mannschaften der Fachschule bei der Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen um Bezirks- und Stadtmeisterschaften.

3.30. Führt eine Analyse der Sportarbeit, Verallgemeinerung und Verbreitung fortgeschrittener Erfahrungen in der Sportarbeit in der Fachschule durch.

3.31. Plant Zuweisungen für den Kauf von Sportimmobilien und -ausrüstung.

3.32.Erfüllt die Anforderungen gemäß der Stellenbeschreibung für den Arbeitsschutz.

3.33. Führt weitere Aufgaben der Fachschulleitung aus, die nicht in dieser Stellenbeschreibung enthalten sind, aber im Zusammenhang mit Produktionsanforderungen anfallen.

  1. 4. Rechte

Der Leiter des Sportunterrichts hat das Recht:

4.1. Reichen Sie Vorschläge zu Themen Ihrer Tätigkeit zur Prüfung durch den Direktor der Fachschule ein.

4.2. Erhalten Sie von den Leitern und Fachkräften der Fachschule die für die Durchführung ihrer Tätigkeiten erforderlichen Informationen.

4.3. Fordern Sie, dass die Leitung der Fachschule Bedingungen für eine normale Arbeit schafft.

4.4. Lassen Sie sich auf freiwilliger Basis für die entsprechende Qualifikationskategorie zertifizieren und erhalten Sie diese bei erfolgreicher Zertifizierung.

4.5. Schützen Sie aktiv die Interessen des Kindes, wenn diese von einer der für seine Bildung und Erziehung verantwortlichen Personen verletzt werden.

  1. 5. Verantwortung

Der Sportleiter ist verantwortlich für:

5.1. Für unsachgemäße Leistung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

5.2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

5.3. Für Sachschäden – im Rahmen der geltenden Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

5.4. Für den Einsatz, auch den einmaligen Einsatz, von Erziehungsmethoden, die mit körperlicher und (oder) psychischer Gewalt gegen die Persönlichkeit des Schülers verbunden sind, sowie für die Begehung einer anderen sittenwidrigen Straftat – im Rahmen der geltenden Arbeitsgesetzgebung und des Bundesgesetzes „Über Bildung in der Russischen Föderation“.

5.5. Für die Sicherheit von Leben und Gesundheit der Schüler während des Unterrichts.

5.6. Für die Qualität der Ausbildung ist die Bildung von Wissen und Fähigkeiten gemäß dem Bildungsprogramm wichtig.

5.7. Für die Qualität der Registrierung ist die rechtzeitige Einreichung der Buchhaltungs- und Berichtsunterlagen erforderlich.

5.8. Bei Verstößen gegen die Anforderungen des Bundesgesetzes „Über personenbezogene Daten“ und anderer Rechtsakte der Russischen Föderation sowie interner Vorschriften der Fachschule, die den Schutz der Interessen personenbezogener Daten, das Verfahren zur Verarbeitung usw. regeln Schutz personenbezogener Daten – im Rahmen der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.

5.9. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Funktionen und Pflichten, Anordnungen, Weisungen, Weisungen der Fachschulleitung, die nicht in dieser Stellenbeschreibung enthalten sind, sondern im Zusammenhang mit Produktionsnotwendigkeiten und anderen Verstößen entstehen – gem mit der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation: Bemerkung, Verweis, Entlassung.

5.10. Für die Sicherheit von Leben und Gesundheit der Schüler während des Unterrichts und bei Sportveranstaltungen.

5.11. Für die Qualität der Ausbildung ist die Bildung von Wissen und Fähigkeiten gemäß dem Bildungsprogramm wichtig.

5.12. Für die Qualität der Registrierung ist die rechtzeitige Einreichung der Buchhaltungs- und Berichtsunterlagen erforderlich.

  1. 6. Interaktionen

Leiter Sport:

6.1. Arbeitet nach einem Zeitplan, der auf einer 36-Stunden-Woche basiert und vom Direktor der Fachschule genehmigt wurde.

6.2. Plant selbstständig seine Arbeit für jedes Studienjahr und Halbjahr. Der Arbeitsplan wird spätestens fünf Tage nach Beginn des geplanten Zeitraums vom stellvertretenden Direktor für Bildungsarbeit der Fachschule genehmigt.

6.3. Erhält vom Stellvertretenden Direktor für Studienangelegenheiten, dem Leiter der Abteilung, Informationen regulatorischer, organisatorischer und methodischer Art zum Inhalt des Bildungsprozesses sowie andere Dokumente, die die Bildungsaktivitäten regeln.

6.4. Erhält vom stellvertretenden Direktor für Bildungsarbeit die regulatorischen und rechtlichen Unterlagen zur Regelung der Bildungsaktivitäten; Regelungen zu außerschulischen Aktivitäten.

6.5. Legt dem stellvertretenden Direktor für Bildungsarbeit einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit vor.

6.6. Gemeinsam mit den Abteilungsleitern arbeitet er an der Entwicklung von Lehrmitteln, Kontroll- und Messmaterialien, der Dokumentation der Bildungsplanung und stellt die methodische Arbeit von Lehrern und Sportlehrern sicher.

6.7. Legt der Bildungsabteilung eine Analyse der Leistungen und Anwesenheit der Studierenden in der unterrichteten Disziplin vor.

6.8. Überweisungen an den stellvertretenden Direktor für Bildungsarbeit, die bei Sitzungen und Seminaren eingehen, unmittelbar nach deren Eingang.

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Leiter des Sportunterrichts gehört zur Kategorie der Spezialisten.

2. Es wird eine Person zum Leiter des Sportunterrichts ernannt

3. Die Ernennung zum Leiter des Sportunterrichts und dessen Entlassung erfolgt auf Anordnung des Direktors der Einrichtung für

4. Der Sportleiter muss wissen:

4.1. Gesetze der Russischen Föderation, Dekrete und Beschlüsse der Regierung der Russischen Föderation und der Leitungsgremien für Bildung, Sport und Sport zu Fragen der Bildung, des Sportunterrichts und des Sports.

4.2. Übereinkommen über die Rechte des Kindes.

4.3. Grundlagen des Arbeitsrechts.

4.4. Grundlagen der Pädagogik, Psychologie, Theorie und Methoden des Sportunterrichts.

4.5. Regeln zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Studierenden.

4.6. Methodik zur Durchführung von Kursen zu Sportanlagen und -geräten.

4.7. Formulare zur Erstellung der Meldedokumentation.

4.8. Regeln und Vorschriften des Arbeitsschutzes und des Brandschutzes.

6. Während der Abwesenheit des Sportleiters (Urlaub, Krankheit etc.) werden seine Aufgaben von einer auf Anordnung des Institutsleiters ernannten Person wahrgenommen. Diese Person erwirbt die entsprechenden Rechte und ist für die qualitativ hochwertige und termingerechte Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verantwortlich.

II. Amtliche Verpflichtungen

Leiter Sport:

1. Plant und organisiert Bildungs-, Wahlpflicht- und außerschulische Kurse im Sportunterricht (Körperkultur) in der Einrichtung.

2. Führt Sportunterricht für Schüler im Umfang von 360 Stunden pro Jahr durch und überwacht die Arbeit der Sportlehrer.

3. Organisiert die Aufzeichnung des Fortschritts und der Anwesenheit der Schüler am Unterricht.

4. Stellt den Schülern die wirksamsten Formen, Methoden und Mittel des Sportunterrichts vor, gewährleistet die Überwachung ihrer Gesundheit und körperlichen Entwicklung während der gesamten Ausbildungszeit sowie die Durchführung eines professionell angewandten Sportunterrichts.

5. Organisiert unter Beteiligung von Gesundheitseinrichtungen ärztliche Untersuchungen und Tests von Studenten im Sporttraining.

6. Verantwortlich für die Organisation und Durchführung von Freizeitaktivitäten im Sportunterricht während der Ferien sowie für die Organisation der Arbeit von Sport- und Erholungscamps.

7. Ergreift Maßnahmen zur körperlichen Rehabilitation von Studierenden mit gesundheitlichen Problemen und schlechter körperlicher Fitness.

8. Organisiert die Arbeit von Sport- und Gesundheitszentren und Gesundheitsräumen.

9. Überwacht den Zustand und Betrieb bestehender Sportanlagen und -gelände, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, die Lagerung und die ordnungsgemäße Verwendung von Sportuniformen, Inventar und Ausrüstung.

10. Plant Zuweisungen für den Kauf von Sportimmobilien.

11. Fördert die Ausbildung des öffentlichen Sportpersonals.

12. Erstellt Berichte in der vorgeschriebenen Form.

III. Rechte

Der Leiter des Sportunterrichts hat das Recht:

1. Machen Sie sich mit den Entscheidungsentwürfen der Leitung der Institution bezüglich ihrer Aktivitäten vertraut.

2. In Fragen, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen, der Leitung der Institution Vorschläge zur Verbesserung der Aktivitäten der Institution und der Arbeitsmethoden zur Prüfung vorlegen; Kommentare zu den Aktivitäten der Mitarbeiter der Einrichtung; Möglichkeiten zur Beseitigung bestehender Defizite in der Tätigkeit der Einrichtung.

3. Persönlich oder im Namen der Leitung der Einrichtung von Strukturabteilungen und anderen Fachkräften Informationen und Unterlagen anzufordern, die zur Erfüllung seiner Amtspflichten erforderlich sind.

4. Einbindung von Fachkräften aus allen (einzelnen) Struktureinheiten in die Lösung der ihr übertragenen Aufgaben (sofern dies in den Struktureinheitenordnungen vorgesehen ist, andernfalls mit Genehmigung der Einrichtungsleitung).

5. Von der Leitung der Anstalt Unterstützung bei der Wahrnehmung seiner Amtspflichten und Rechte verlangen.

IV. Verantwortung

Der Sportleiter ist verantwortlich für:

1. Für unsachgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der in dieser Stellenbeschreibung vorgesehenen Arbeitspflichten – innerhalb der durch die geltende Arbeitsgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

2. Für Straftaten, die im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden – im Rahmen der geltenden Verwaltungs-, Straf- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation.

3. Für die Verursachung von Sachschäden – innerhalb der durch die geltende Arbeits- und Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Grenzen.

Dokumentation für Sportlehrer Dokumentation für Sportlehrer
Planung:
1. Jahresplan
als Ausbilder arbeiten
Körperkultur.
2. Arbeitsplan für
Monat Lehrer
Körperkultur.
3. Vielversprechend
Arbeitspläne für alle
Altersgruppen.
4. Kalender
Planung für alle
Altersgruppen

1. JÄHRLICHER ARBEITSPLAN FÜR EINEN SOFTWARE-LEHRER
KÖRPERKULTUR.
In der Regel entsprechend den Abschnitten zusammengestellt
Jahresplan der vorschulischen Bildungseinrichtung für Sport und
gesundheitsschonende Maßnahmen zusammengestellt
Lehrer-Methodologe.

Planung der Arbeit eines Vorschul-Sportlehrers

Vielversprechend
KALENDER
PLANEN
PLANEN
JEDES ALTER
JEDES ALTER
GRUPPE.
GRUPPE/
Das ist Lernplanung.
Grundbewegungen und
allgemeine körperliche
Kalenderplan
Entwicklung für ein Jahr. (Arbeiten
zusammengestellt am
Programm).
Grundlage des Versprechens
Arbeitsplan für
planen (arbeiten
Monat Lehrer
Programme), wo
Körperkultur.
Pläne sind unterzeichnet
Das ist Terminplanung.
Sportunterricht
methodische Aktivitäten,
während des akademischen Jahres.
Feiertage und Unterhaltung mit
Kinder, arbeiten mit
Eltern, halten
Beratungen, Beratungen
individuelle Arbeit.

Arbeitsdokumentation
1. GESUNDHEITSBLATT
Dabei handelt es sich um Listen von Kindern, die auf Grundlage der Ergebnisse zusammengestellt wurden
ärztliche Untersuchung mit Zuordnung einer Gesundheitsgruppe,
Sportgruppen.
Umfragebuch
Kinder/Umfrageprotokoll/
2.Physikalisches Diagnosejournal
Entwicklung der Kinder. DIAGNOSE.
Ausführung des physischen Abschnitts
Ausbildung gemäß Programm in Prozent
Verhältnis.
3.Arbeitsplan
Fitnessstudio.
Ein Netzwerk von Aktivitäten für Kinder in der Halle und
auf der Straße.

1.Ordner mit produziertem Material
Szenarien von Freizeitaktivitäten, Ferien, offenen Klassen (nach Alter), Notizen
Kurse zu innovativen Technologien usw.
2. Kartei der methodischen Entwicklungen (Übungen, mobil).
Spiele, Unterricht nach der Methode von Nikolai Efimenko usw.)
3. DIDAKTISCHES MATERIAL:
Diverse Dateien zu Spielen, Staffelläufen, Übungen, Turnen, Didaktik
Spiele; Schematische Bilder von Außenschaltanlagen, Kinderbewegungen in der Halle
Erinnerungen für Sportlehrer
und Pädagogen:
auf die Einhaltung der Dosierung beim Gehen und Laufen gem
Alter
ungefähre Termine für die Wiederaufnahme des Unterrichts durch die Kinder
nach Krankheiten
Liste der Kinder mit einer besonderen Gesundheitsgruppe
Liste der Kinder mit vorbereitender Gesundheitsgruppe
Fristen für die Befreiung von körperlichen Aktivitäten
Kultur
Weisung Nr. 10 zum Schutz des Lebens und der Gesundheit von Kindern in
Kindergarten

Tagebuch über die Teilnahme am Sportunterricht.
Vom Lehrer entworfen, werden die Kinder vom Lehrer markiert
(nur die Kinder, die verlobt sind, sind markiert) auf
Das Üben ist für die individuelle Planung sehr praktisch
Arbeit, Arbeit mit den Eltern
Planen Sie individuelle Arbeit mit Kindern ein.
Zusammengestellt von einem Sportlehrer
basierend auf Beobachtungen, Zwischenkontrolle,
Anwesenheitsprotokoll der Klasse. Unter der Leitung eines Ausbilders
in irgendeiner Form. Der Lehrer gibt
Verhaltensempfehlungen für Pädagogen
individuelle Arbeit zur Körperkultur

SELBSTBILDUNG.
Selbstbildungsplan
Ist ein Thema ausgewählt, können Sie aus
Jahresaufgabe, das können Sie
Wählen Sie, was zu Ihnen persönlich passt
interessant und machen Sie einen Plan
nach dem Algorithmus planen
wird für ein Jahr zusammengestellt.
Magazin von
Selbstbildung wird durchgeführt
Lehrer kostenlos
Form, wo sie hergestellt werden
Aufzeichnungen von Seminaren,
Treffen, Lehrerräte,
Förderkurse
Qualifikationen.

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